AGB für den Webshop von motorbikeriders.org

0. Vorbemerkung zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Käufer haben ein zeitlich begrenztes Widerrufsrecht.

Käufe in diesem Webshop regelt unter anderem das Fernabsatzgesetz. Danach steht dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Motorbikeriders.org (in der Folge: MBR), gewährt das Recht, den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen und die Ware zurückzugeben. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an motorbikeriders.org Elmenhorststr. 3, D-22767 Hamburg.

Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 50,00 Euro die Rücksendekosten. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt werden.

Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs und DVDs, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt worden sind, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

1. Vertragsschluss

Ab einem Bestellwert von 100,00 Euro kommen Kaufverträge durch Bestellung des Kunden zu Stande, sofern MBR nicht unverzüglich widerspricht. Bei höheren Bestellwerten setzt ein Vertragsschluss eine Auftragsbestätigung durch MBR voraus.

2. Zahlungsbedingungen und Preise

2.1 Es gelten die zum Bestell-Zeitpunkt ausgewiesenen Preise.

2.2 Die Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten. Nebenleistungen sind gesondert schriftlich zu vereinbaren.

2.3 Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig und ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung ist erfolgt, wenn MBR über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist MBR berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur vorbehaltlich und nach gesonderter Vereinbarung angenommen. Sie gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen treffen den Besteller. Für rechtzeitige Vorlage übernimmt MBR keine Haftung.

2.4 Der Käufer hat nur dann Zurückbehaltungsrechte, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder von MBR anerkannt wurde.

3. Lieferfrist

3.1 Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der unwidersprochenen oder bestätigten Bestellung.

3.2 Die Lieferfrist kann sich um die Zeit verlängern, die verstreicht, bis der Käufer alle Angaben gemacht und alle Unterlagen übergeben hat, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind.

3.3 Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von MBR zu vertreten sind, können die Lieferfrist entsprechend verlängern. Das Auftreten und die Beseitigung derartiger Hemmnisse wird MBR in wichtigen Fällen dem Käufer unverzüglich mitteilen.

3.4 Gerät MBR in Lieferverzug, so ist die Schadenersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

4. Versand, Lieferung und Gefahrenübergang

4.1 MBR bestimmt nach eigenem Ermessen die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma, sofern der Käufer nicht ausdrücklich andere Weisungen gibt.

4.2 MBR darf Teillieferungen durchführen, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

4.3 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und dies MBR umgehend mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können.

5. Kulante Rücknahme / Annahmeverweigerung

5.1 Ist die vierwöchige Widerrufsfrist abgelaufen oder gegenüber Käufern, die nicht Verbraucher i.S.d. FernAbsG sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache MBR nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und ihr wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno- /Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrags.

5.2 MBR ist berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, wenn ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. FernAbsG ist, die verkaufte Ware nicht abnimmt. Ausgenommen sind Käufer, die nachweisen, dass MBR kein oder lediglich geringer Schaden entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behält MBR sich das Recht vor, diesen geltend zu machen. MBR ist während des Annahmeverzugs des Käufers berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Bei Annahmeverzug entrichtet der Käufer für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 5,00 Euro an MBRS. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, in dem der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Fallen außergewöhnlich hohe Lagerkosten an, behält MBR sich das Recht vor, diese geltend zu machen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) behält MBR sich vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist MBR berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlan-gen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

6.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer MBR unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

6.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für MBR vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, MBR nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt MBR das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

6.4 Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder einem Dritten aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an MBR ab.

7. Gewährleistung / Haftungsausschluss

7.1 MBR gewährleistet für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Gewährleistungs- und andere Ansprüche werden nicht ausgelöst von unwesentlichen Abweichungen nach Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware.

7.2 Für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind, übernimmt MBR keine Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das Gleiche gilt für Mängel und Schäden, die auf Grund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass jene Umstände für den gerügten Mangel nicht ursächlich sind.

7.3 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von MBR autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht.

7.4 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.

7.5 Der Verbraucher ist berechtigt, nach seiner Wahl ein Recht auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung geltend zu machen (Nacherfüllung), wenn ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftritt. Im Rahmen der Neulieferung gilt der Tausch in höherwertige Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Wenn die gewählte Art der Nacherfüllung unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht, beschränkt sich der Anspruch auf die Art der Nacherfüllung, die jeweils verbleibt. Weiter gehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.

7.6 Generell ist nach Ablauf des ersten Jahres der Anspruch auf Nachbesserung beschränkt, da branchenspezifisch die auftretenden Kosten regelmäßig unverhältnismäßig hoch sind (§ 439 II BGB). Sollte MBR im Rahmen der Nachbesserung einen Tausch in ein höherwertiges Produkt vornehmen, gilt dieser bereits jetzt als akzeptiert. Weiter gehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.

7.7 Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so ist MBR innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder Neulieferung im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich diese Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach MBRs Wahl. Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz i. S. d. § 478 II BGB fordern, beschränkt sich dieser auf maximal zwei Prozent des ursprünglichen Warenwerts. Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die 24-monatige Gewährleistung für Unternehmer abgegolten im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 IV S. 1 BGB.

7.8 Durch Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft.

7.9 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weiter gehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. MBR haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten wird nicht gehaftet, es sei denn, dass MBR deren Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

8. Rücktritt bei Vermögensverschlechterung

MBR kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden.

9. Verwendung von Kundendaten

MBR ist berechtigt, Daten, die Geschäftsbeziehungen mit Käufern betreffen, gemäß Bundesdatenschutzgesetz verarbeiten.

10. Ausfuhrgenehmigung

Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft sind vom Käufer in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

11. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anzuwendendes Recht

11.1 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Hamburg vereinbart. MBR ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

11.2 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.

Copyright: MBR – Hamburg, 13. Jan. 2009

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